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Neues MwSt. – Gesetz ab 01.01.2010

Ab dem 01.01.2010 sind  einige Änderungen im MwSt.-Gesetz in Kraft getreten. Gleichzeitig wird ein neues MwSt.-Abrechnungsformular eingeführt, was Anpassungen in Microsoft Dynamics NAV zur Folge hat.
Ebenfalls neu ist, dass der halbe Vorsteuerabzug (3.66089%) für Verpflegung und Getränke wegfällt – es kann die volle Vorsteuer (7.6%) geltend gemacht werden. Auch die Margenbesteuerung entfällt. Die Steuerpflicht gilt ab einer jährlichen Umsatzlimite von CHF 100‘000.-. Die Abrechnung nach Saldosteuersätzen ist bis zu einem Umsatz von CHF 5 Mio. und einer Steuerlast von CHF  10‘000.- möglich.
Noch keine Gültigkeit haben hingegen die neuen MwSt.-Sätze (8%, 2.5%, 3.8%) für die Zusatzfinanzierung der IV – diese gelten erst ab dem 01.01.2011.

In untenstehendem Dokument ist detaillierter beschrieben, welche Einrichtungen allenfalls in Microsoft Dynamics NAV vorgenommen werden sollten. Abgesehen von der Änderung, dass der halbe Vorsteuerabzug (3.66089%) wegfällt, sind die Einrichtungen nur für Sonderfälle anzupassen.  

Weitere Informationen finden Sie unter www.estv.admin.ch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kundenberater oder an unser Helpdesk.

MwSt. Änderungen in Microsoft Dynamics NAV


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