Der Bundesrat hat beschlossen, die Lieferanten der Bundesverwaltung zur Einreichung von elektronischen Rechnungen zu verpflichten, sofern der Vertragswert 5‘000 Franken übersteigt. Diese Verpflichtung wurde auf den 1. Januar 2016 eingeführt und betrifft auch all unsere Kunden, welche die Bundesverwaltung als deren Kunden bedienen.
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